AGB

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Mit Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und NetCont, Bereich: Internetdienstleistungen gelten für beide Parteien nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie werden mit der Auftragszuteilung vom Auftraggeber anerkannt.

2.Gewährleistung

NetCont übernimmt die Gewährleistung für das funktionsfehlerfreie, mangelfreie Laufen der Software entsprechend der schriftlich vereinbarten Anforderungen.

Gewährleistungsansprüche sind NetCont in der jeweils angemessenen Mitteilungsfrist schriftlich und unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des beanstandeten Fehlers, sowie der Auswirkungen mitzuteilen. NetCont kann ihre Nachbesserungshandlung vom Vorliegen vorstehender Voraussetzungen abhängig machen.

NetCont haftet nicht für Fehler von eingesetzten Fremdprogrammen oder Schäden die durch solche entstanden sind.

3.Haftung

Für Schäden haftet Netcont nur dann, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist jede Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt sowie im übrigen auch jede Haftung ausgeschlossen ist, gleich aus welchem Rechtsgrund. Insbesondere gilt der Ausschluss, auch für Datenverluste, entgangener Gewinn, sonstige Vermögensschäden, Mangelfolgeschäden und mittelbare Mangelfolgeschäden. Als Einschränkung dazu, ist im Verkehr zwischen Unternehmern auch bei grobem Verschulden die Haftung begrenzt. Das gleiche gilt auch für Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter.

Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren spätestens in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die aus einer vorsätzlichen Handlung, grob fahrlässigem Verhalten oder arglistigen Täuschung gegenüber NetCont begründet werden.

4. Zahlungs- und Lieferbedingungen

NetCont verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Leistungen frist- und termingerecht zu erfüllen, soweit dies nicht durch unvorhersehbare Umstände unmöglich wird. Hierzu gehören höhere Gewalt, Störung der Kommunikationsnetze, Streiks, behördliche Anordnungen, Informationsverzögerungen seitens des Auftraggebers sowie Versäumnisse, Verzögerungen von Drittanbietern und unerwartet hoher Arbeitsaufwand. Dem Anbieter ist in solchen Fällen eine angemessene Erfüllungsfrist zu gewähren. Der Anbieter behält sich in einem solchen Fall den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Aufrechterhaltung eine unzumutbare Härte darstellt. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Anbieter ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Fristen und Termine sind mit dem Anbieter schriftlich zu vereinbaren. Es besteht auch die Möglichkeit, Fristen auf größere Zeiträume auszudehnen, solange eine genaue Fristsetzung unmöglich ist. Die von dem Anbieter gestellten Rechnungen sind ohne Abzug zzgl. der zur Zeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer innerhalb von 14 Tagen nach dem Versanddatum fällig. Bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages verbleiben alle Rechte an den erbrachten Leistungen im Eigentum des Anbieters. Bei nicht termingerechter Bezahlung werden Verzugszinsen im Ausmaß von 15% über den üblichen Bankzinsen verrechnet. Der Anbieter ist im Einzelfall und nach Vereinbarung berechtigt, Vorrausrechnungen zu legen und Akontozahlungen abzurufen.

5. Pflichten des Kunden

Der Kunde sichert NetCont zu, dass das übergebene Material frei von Patenten, Marken-, Urheber-, Lizenz- oder sonstigen Schutzrechten Dritter ist. Der Kunde stellt diesbezüglich NetCont von allen Ansprüchen frei.

Der Kunde wird NetCont die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde verpflichtet sich zur rechtzeitigen Bereitstellung von Testdaten, die hinsichtlich Umfang, Struktur und Ausgestaltung für die zukünftige Anwendung notwendig sind. Die Vertragspartner werden im Einzelfall Einvernehmen darüber erzielen, wann und in welcher Weise die Mitwirkungsleistungen des Kunden zu erbringen sind. Ihr Umfang richtet sich nach der Art der zu erbringenden Leistung. Falls es an einer einvernehmlichen Einigung fehlt, gibt NetCont gegenüber dem Kunden den Zeitpunkt an.

Der Kunde wird, sofern nötig, die für die Installation oder den Betrieb der zu erstellenden Software notwendigen Einrichtungen rechtzeitig bereitstellen, erwerben oder NetCont hierzu beauftragen. Das gilt insbesondere für das erforderliche Betriebssystem, Datenbank-, Telekommunikations- und Serviceprogramme (Tools) in der jeweils aktuellen bzw. erforderlichen Version, sowie für sonstige erforderliche Software. Der Kunde sorgt für die notwendigen Nutzungsrechte.

Bei der Fehlerfeststellung legt der Kunde NetCont ein detailliertes Fehlerprotokoll vor und unterstützt aktiv bei der Fehlerbeseitigung.

Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen an der Software durchgeführt hat oder Dritte hat durchführen lassen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf diese Änderungen zurückzuführen sind. Sind gemeldete Mängel nicht NetCont zuzurechnen, wird der Kunde den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten nach den üblichen Sätzen vergüten.

Die vom Kunden geforderten Leistungen dürfen nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder gegen international anerkannte Regeln des Völkerrechts verstoßen. NetCont ist berechtigt die Erbringung solcher Leistungen zu verweigern und den Vertrag ggf. fristlos schriftlich zu kündigen. In diesen Fällen stehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche zu. NetCont behält den Anspruch auf Vergütung der bis dahin geleisteten Arbeit.

6. Schlussbestimmungen, Sonstiges

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

7.Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Fulda. Stand 02.08.2012